Gefahrgut
Als Gefahrgutbeauftragter unterstütze ich Sie beim Transport von gefährlichen Gütern und berate Sie gemäß den nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften.

Gefahrgut-
beauftragter
Als externer Gefahrgutbeauftragter berate und unterstütze ich.
Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Unterweisungen und Kontrollen vor Ort

Abwicklung
Transporte
Einstufung der Gefahrgüter und daraus abgeleitete Anforderungen an Verpackung, Transport und Speditionen,

Berichte
Erstellen des gesetzlich geforderten Jahresbericht über den Transport von gefährlichen Gütern.

Strahlenschutz-
beauftragter
Gemäß § 29 StrlSchG ist beim Transport radioktiver Güter ein Strahlenschutzbeauftragter zu benennen